Ist die Trinkwasserversorgung in Gefahr?

Wasser Wasserstoff

In den vergangenen Wochen und Monaten herrschten deutschlandweit langandauernde Hitze- und Dürreperioden. Obwohl die kommunale Trinkwasserversorgung in Deutschland weniger als 3 Prozent der Wassermenge ausmacht, kann es vorkommen, dass bestimmte Quellen, die stark auf Regen reagieren (z. B. Quellschüttungen) bei langhaltender Trockenheit nicht genug Wasser haben. So kam es in den letzten Sommern bereits in einzelnen Städten und Gemeinden Deutschlands zu regionalen Wasserknappheiten.

Zwar werden solch langanhaltende Hitze- und Dürreperioden deutschlandweit als Folge des globalen Klimawandels weiter zunehmen. Jedoch wird es in den kommenden Jahren voraussichtlich nicht zu einer deutschlandweit flächendeckenden Wasserknappheit kommen.

Im Extremfall kann es auch zu einer Rationierung von Trinkwasser kommen. Aktuell gibt es deutschlandweit nur einen Fall im Einzugsgebiet eines Wasserverbandes in Brandenburg, wo Zuziehende, die einen neuen Wasseranschluss etwa in einem neu gebauten Haus legen, nur noch 105 Liter Wasser pro Person und Tag verbrauchen dürfen. Ab dem Jahr 2025 soll diese Regelung für alle Privatverbraucher in dem Einzugsgebiet gelten. Zum Vergleich: Bundesweit liegt der statistische Wasserverbrauch bei 126 Litern pro Person pro Tag.

Doch auch hier sei klargestellt, dass dies keine Rationierung im engeren Sinne bedeutet. Es soll eine Kontrolle über die Jahresabrechnung erfolgen und bei Überschreitung droht eine Geldstrafe. Es kommt also auch bei einer Überschreitung weiterhin das Wasser aus dem Wasserhahn. Eine bundesweite Rationierung droht zudem nicht.

Aufgrund der aktuellen Situation mit großen Dürre- und länger anhaltenden Hitzeperioden, sowie konkurrierender Wassernutzung kann es in einigen Regionen Verbote für bestimmte Wassernutzungen geben. Um solchen Engpässen vorzubeugen, werden bei Wasserknappheit Nutzungsbeschränkungen und Verwendungsverbote ausgesprochen, beispielsweise wird das Bewässern des Gartens zu bestimmten Tageszeiten untersagt. Deutschlandweit sind 24 Landkreise bekannt, die mittels Allgemeinverfügungen die Wasser-entnahme, beispielsweise aus oberirdischen Gewässern, zu bestimmten Zwecken beschränken.

Umso wichtiger ist es, dass Städte und Gemeinden Vorsorge treffen. Es braucht daher mit Blick auf die Trinkwasserversorgung ein aktives Wassermanagement. Hierzu können alte Wassergewinnungsanlagen reaktiviert werden, Entwässerungssysteme gezielt auch zum Wasserrückhalt umfunktioniert werden und Städte und Gemeinden in „Schwammstädte“ umgebaut werden, sodass Regewasser besser versickern kann, statt abgeleitet zu werden.

Um auch zukünftig schon im Vorfeld von akuter Wasserknappheit handeln zu können, braucht es allgemein anerkannte Regeln, nach denen vor Ort bei der Trinkwasserversorgung entschieden werden kann, welche Nutzungen eingeschränkt werden. Im Rahmen der im letzten Jahr vorgestellten Nationalen Wasserstrategie hat das Bundesumweltministerium jedoch eine solche Wassernutzungshierarchie in Aussicht gestellt. Hierbei muss und wird die öffentliche Wasserversorgung stets Vorrang haben.

12.09.2022